Das Familienheim steuerfrei vererben? Wie Sie teure Fehler vermeiden

Shownotes

Das eigene Familienheim steuerfrei an den Partner oder die Kinder zu übertragen, klingt nach der perfekten Nachlassplanung. Doch das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz knüpft diese Steuerbefreiung an strenge Bedingungen. Wer hier Fehler macht, dem droht die nachträgliche Besteuerung durch das Finanzamt.

In dieser Folge von Erbrecht auf den Punkt beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und zeigen Ihnen, wie Sie das Familienheim sicher übertragen. Wir sprechen über die Voraussetzungen zu Lebzeiten (Schenkung unter Ehegatten) und im Todesfall sowie über die berüchtigte 10-Jahres-Frist zur Selbstnutzung durch die Erben.

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00:00:00:

00:00:03: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge Erbrecht auf dem Punkt, dem Podcast rund um das deutsche Erbrech.

00:00:10: Heute bei mir darf ich erneut begrüßen Herrn Dr.

00:00:13: Anton Steiner Fachanwalt für Erbrechts und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht.

00:00:18: Hallo!

00:00:19: Ja auch von mir ein herzliches Grüß Gott aus München an alle Hörer.

00:00:24: heute machen wir beim Thema weiter bei den wir letztes mal schon aufgehört haben nämlich der Erbschaftssteuer.

00:00:30: Und es geht um einen immer wieder heiß diskutierten und vor allem auch in der Praxis sehr relevanten Bereich, der Erbhaftsteuer.

00:00:38: Nämlich die sogenannte Familienheimregelung.

00:00:42: Worum genau geht es da?

00:00:44: Und was muss man da möglicherweise beachten?

00:00:47: Fangen wir doch einfach mal damit an, Herr Dr.

00:00:49: Steiner.

00:00:49: Was genau ist diese Regelung?

00:00:52: Der Grundgedanke des Gesetzgebers war der das selbstgenutzte Wohneigentum im Erb teilweise auch im Schenkungsfall steuerfrei zu stellen.

00:01:06: Denn wir dürfen ja nicht vergessen für die meisten Bundesbürger ist das der bei weitem größte Vermögenswert, dass heim, dass sie sich selbst geschaffen haben, dass Sie abbezahlt haben und das ja gerade auch in Ballungsräumen oft einen Millionen Wert darstellt.

00:01:28: Wie genau muss man sich jetzt vorstellen, diese Regelung wurde geschaffen um dieses Familienheim zu schützen?

00:01:34: Was genau ist da die Regelung, die der Gesetzgeber da geschafft hat.

00:01:38: Wie wird dieses Familienheim im Vergleich zur anderen Vermögen privilegiert?

00:01:44: Ja durch eine spezielle Steuerbefreiung den Paragraph XIII des Erbschaftssteuergesetzes eingebaut ist.

00:01:52: Und vereinfacht gesagt gibt es zwei Grundbefreiungen.

00:01:56: Einmal für den Fall der Schenkung und einmal für den Erbfall.

00:02:03: Fangen wir mit dem Fall der Geschenkung an, ich kann meinem Ehegatten nur meinen Ehegetten das selbst genutzte Familienheim steuerfrei schenken egal wie vieles wert ist.

00:02:17: Es kann also eine Eigentumswohnung sein, die einen relativ geringen Wert hat.

00:02:22: Es kann aber auch ein Villa am Stamberger See sein in einem Millionenwert.

00:02:28: Das kann ich meinem Ehegarten steuerfrei schenken.

00:02:32: Aber ganz wichtig Familienheim bedeutet es muss mein Hauptwohnsitz sein und Dann, wie gesagt kann ich das dem Ehegarten steuerfrei schenken.

00:02:46: Das ist die eine ganz wichtige Schiene der Steuerbefreiung nur zwischen Ehegetten und nur bei Schenkungen zu Lebzeiten.

00:02:55: Die zweite Schiene ist das Vererben.

00:02:59: Wenn ich also versterbe dann kann ich mein selbst genutztes Eigentum, mein Heim sowohl den Ehegotten als auch Kindern hinterlassen und da wird es jetzt etwas komplizierter.

00:03:14: Okay, also wir haben schon mal die Unterscheidung eben einerseits beim Erbfall und andererseits bei der lebzeitigen Schenkung wenn wir sagen im Erb fall das ist ja des worum es häufig geht Wenn man irgendwie wie in der praxis gefragt werden was passiert nach einem erbfall?

00:03:31: Wie hoch ist jetzt die erbhaft steuerlast?

00:03:34: Was habe ich dafür wichtige punkte zu beachten?

00:03:37: sagen wir einfach mal indem ersten Fall der Ehegatte wird der Erbe und soll eben weiterhin dieses Familienheim haben.

00:03:47: Und fragt sich jetzt, was muss ich tun?

00:03:50: Worauf muss ich achten damit das wirklich steuerfrei ist?

00:03:53: Nehmen wir also einen Standardfall.

00:03:57: Ehegetten haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt.

00:04:02: den Ehegotten gehört je helftig ein Einfamilienhaus in dem auch beide leben Und einer verstirbt, der andere beerbt ihn.

00:04:13: Erbt also neben sonstigen Vermögen auch die Hälfte des Hauses.

00:04:20: und für sonstiges Vermögens haben wir den allgemeinen E-Gartenfreibetrag von fünfhunderttausend Euro, denen wir aber nicht anpacken müssen für die Haushälfte, denn die Haushälfte kann der überlebende E-gatte steuerfrei erben.

00:04:38: Aber jetzt kommt eine ganz wichtige Einschränkung.

00:04:40: Anders als bei der Schenkung musste überlebende Ehe Gatte jetzt grundsätzlich zehn Jahre dort leben bleiben, also der Steueradler, der Bundesadler kreist zehn Jahre über die Witwe dem Witwer.

00:04:54: Lebst du noch dort?

00:04:56: Ich halte das für eine Beaufsichtigung, die nicht richtig ist.

00:05:01: aber gut so ist nun mal das Gesetz geregelt Und dann gibt es aber wieder Ausnahmen.

00:05:06: Wenn ich während dieser zehn Jahre aus wichtigen Grund ausziehe, das ist meistens altersbedingt, krankheitsbedingt, pflegebedingt wenn ich da einen wichtigengrund dafür habe der mich zwingend auszuziehen Dann ist das unschädlich.

00:05:23: also auch wenn ich nach drei Jahren ins Altenheim oder Pflegeheim gehe weiß gesundheitlich nicht mehr packe Dann bleibt trotzdem die Steuerbefreiung erhalten Wenn ich aber in Anführungszeit nur deshalb, weil das Haus zu groß geworden ist.

00:05:39: Oder ich mal zu meinen Enkeln will vielleicht

00:05:41: oder ich zu meinen enkel Kindern ziehen will.

00:05:44: wenn ich es also freiwillig mache dann wird neu gerechnet.

00:05:48: die Steuerbefreiung entfällt.

00:05:50: alles oder nichts.

00:05:51: Prinzip auch wenn ich neun Jahre und elf Monate durchgehalten habe entfellt die Steuer Befreiung komplett und Ich muss nachversteuern soweit der allgemeine E-Gartenfreibetrag von fünfhunderttausend Euro durch sonstiges Vermögen und durch die Hälfte, die ich in meinem Beispiel geerbt habe überschritten wird.

00:06:09: Also da wird schon etwas komplizierter und dann muss man aufpassen dass man nicht infallend habt.

00:06:15: eine Falle hat unser höchstes Finanzgericht der Bundesfinanzhof in München aufgestellt, die sich gar nicht direkt aus dem Gesetzestext ergibt und zwar ich muss nicht nur dort wohnen bleiben zehn Jahre Ich muss auch das Eigentum behalten.

00:06:30: Da gab es nämlich einen Fall, da ist eine Mutter, Witwe mit ihrer Tochter zum Notar gegangen, sagen wir mal drei Monate nachdem sie von ihrem Mann geerbt hatte und hat die Immobilie übertragen an die Tochter.

00:06:44: Aber mit Niesbrauchsvorhalt.

00:06:45: sie blieb also weiter drin wohnen.

00:06:46: das hat sich da gar nichts geändert.

00:06:48: Also Sie durfte weiterhin drinnen wohnend bleiben?

00:06:50: Genau!

00:06:51: Und wie war

00:06:51: quasi weiterhin die sozusagen wirtschaftlich berechtigt in diesem Grundstück?

00:06:55: Der Bundesfinanzhof und ich finde diese Entscheidung und da stehe ich auch dazu ausdrücklich als Fies der Bundesfinanz vorgesagt?

00:07:02: Nein, es reicht nicht dass sie drin wohnen bleibt.

00:07:04: Sie hat ja auch das Eigentum behalten müssen.

00:07:06: verstoß gegen die Behaltenswürste nach Verstorben.

00:07:08: also man sieht da gibt es einige Tücken und rund um dieses Thema.

00:07:15: im konkreten Fall sollte man sich fachmännisch beraten lassen.

00:07:18: bei einem fahren Waldvererbricht

00:07:19: Also da kann man leicht reingeraten, dass man eigentlich was machen will.

00:07:23: Was vielleicht sinnvoll klingt?

00:07:25: Dass man sagt okay ich will dieses Haus an meine Tochter zum Beispiel übertragen damit wir den Freibetrag den Ich habe vielleicht noch mal ausnutzen.

00:07:33: aber dann plötzlich landet man drin das man diese freibetags Regelung die man eigentlich hätte nachträglich noch verliert.

00:07:41: und selbst wenn seit dem Erbfall eine ganze Weile vergangen ist wenn man es gar nicht mehr so auf dem Schirm hatte

00:07:47: Das war eben die zehn Jahresfrist bei Ehegatten.

00:07:51: und dann gibt es nur von Todeswegen, also nur dann wenn der Eigentümer verstorben ist.

00:07:57: Und ich erbe es für Kinder- und anstelle von schon verstorbenden Kindern auch für Enkelkinder eine weitere noch etwas kompliziertere Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim.

00:08:07: da werden wir jetzt sicher darauf

00:08:08: kommen.".

00:08:09: Genau was ist denn da gleich wie bei der Regelungen bezüglich Ehegeten?

00:08:14: Und was ist da der Unterlied zu der Regelung bei

00:08:16: Ehegotten?".

00:08:17: Also nehmen wir den Fall eine Witwe bewohnt, eine schöne Villa in Blankenese und verstirbt.

00:08:25: Und ihre Tochter erbt jetzt diese Immobilie?

00:08:29: Haben wir wieder das selbe Prinzip?

00:08:32: wenn die Tochter dort unverzüglich einzieht und zehn Jahre wohnen bleibt kann sie das steuerfrei erben.

00:08:41: Unverzüglich sagt man im Grunde so sechs Monate Das ist so die Faustregel.

00:08:48: Wenn es länger dauert, wird schon gefährlich gegenüber dem Finanzamt.

00:08:52: dann muss ich darlegen dass ich alles getan habe um zum Beispiel die Immobilie schnellstmöglich zu renovieren, die Handwerker zu auftragen etc.

00:09:00: pp.

00:09:01: das heißt dann wird's schon auch wieder gefährlich wenn ich nicht wirklich schnell nach dem Erbfall dort einziehe.

00:09:09: und dann gibt es anders als zwischen Egaten noch eine zweihundert Quadratmeter Grenze.

00:09:16: Das heißt, wenn in meinem Beispiel der Villa im Blankenese die Villa dreihundert quadratmeter Wunschliche hat dann wird anteilig die Steuerbefreiung nur gewährt bis zu zweihundert Quadratmetern.

00:09:31: D.h.,

00:09:32: zwei Drittel der Immobilie, die Dreihundert-Quadratmeter-Wunschlichkeit Zwei Drittel bleiben steuerfrei, für ein Drittel muss die Tochter Steuern zahlen.

00:09:45: Also man sieht wie immer im deutschen Steuerrecht es gibt alle möglichen Komplikationen.

00:09:52: Es gibt also Ausnahmen und wiederum Ausnahmen von den Rausnahmen.

00:09:55: Richtig!

00:09:56: Und Sie meinten gerade schon man muss unverzüglich einziehen.

00:10:00: was ist jetzt zum Beispiel wenn ich mich Eigentlich da gerne unverzüglich einziehen will aber meine geschwister zum beispiel weil die miterben sind aber mir dieses haus zugeteilt wurde, sich da sträuben und sagen nee das testament ist vielleicht unwirksam oder ich will nicht dass du da jetzt einziehst.

00:10:18: Und dann vergeht vielleicht nicht sechs monate sondern ja oder wenn die gerichte vielleicht länger brauchen man das bericht machen muss anderthalb zwei jahre oder ähnliches

00:10:29: dann beginnt die frist ab dem zeitpunkt wo ich tatsächlich einziehen könnte, wo also Erbstreitigkeiten geklärt sind.

00:10:37: Weil da kann ich ja wirklich nichts dafür... Wenn ich also darlegen kann, ich habe alles getan um die Sache zügig zu klären dann beginnt die Frist erst ab dem Zeitpunkt.

00:10:47: Also Einzelheiten sind natürlich immer strittig und hängt vom Einzelfall aber im Grundsatz ist es so.

00:10:52: Dann beginnt der Frist erstmal von der Situation wo alles geklärt ist.

00:10:57: Okay Und diese Befreiung gilt aber eben nur.

00:11:01: Also auch diese dritte Variante nur für Kinder, also wenn ich das jetzt an mein Enkelkind vererben will.

00:11:08: Mein Grundstück aber meinen Kind noch lebt weil ich sage zum Beispiel meine Enkelkinder wohnt direkt bei mir oder in diesem Haus wohnen und will das tatsächlich nutzen?

00:11:17: Und mein Kind hat vielleicht schon ein eigenes Haus, das ist bewohnt.

00:11:21: Das braucht dieses Haus gar nicht und will es gar nicht.

00:11:23: Da wird er dann nicht gehen.

00:11:24: also das Kind kann da nicht... Exakt!

00:11:27: Das ist ja auch etwas was wir in der Fachwelt sehr kritisieren an dieser Regelung.

00:11:32: Es hat einen Stück Willkür.

00:11:34: Sehen Sie sich doch auch zwei Problempunkte an.

00:11:38: Der eine Problempunkt ist der Ich habe einen Sohn der hängt zwar an, der Immobilier ist dort aufgewachsen.

00:11:46: Aber er ist jetzt Chefarzt in Stuttgart und meine Immobilie ist nun mal in München.

00:11:53: Und wenn ich dann verstärbe, sagt er ja, ich kann erst in drei Jahren, wenn ich selber im Ruhestand bin, dort einziehen und der bekommt keine Steuerbefreiung.

00:12:02: Während der andere dem es halt gerade passt und der einziehen kann, der bekommt die Steuerbefreihung.

00:12:10: Das können Jahrhunderttausende Euro sein, um die es da geht.

00:12:14: Je nach Wert der Immobilie und Steuersatz, um den es geht... Also diese Steuerbefreiung ist gut gemeint aber an sich nicht gut gemacht.

00:12:25: Und man darf ja auch nie vergessen Die Steuerbefreihung des einen ist die Steuerbelastung des anderen Denn der Gesetzgeber will ein gewisses Aufkommen aus der Steuer erzielen.

00:12:36: Deswegen schlagen wir jetzt zum Beispiel vom Deutschen Forum verabreicht Gebetsmühlenhaft leider bislang vergeblich, aber wir bleiben dran vor.

00:12:43: Lieber senkt ihr allgemein die Steuersätze als dass ihr so viele komplizierte Ausnahmen macht, die letztlich willkürlich sind.

00:12:53: ob jemand das Glück hat er kann davon gebrauch machen oder nicht?

00:12:56: Oder nehmen wir ein anderes Beispiel der eine beerbt Eltern Die wohnten zur Miete und haben deswegen Geld auf der hohen Kante Das wird voll versteuert Und andere Beerbteltern die haben eben mit anstatt zur Miete zu wohnen, ein Haus abbezahlt und der zahlt dann keine Steuern wenn er einziehen kann.

00:13:15: Also da gibt es so viele Varianten bei denen man sich fragt warum muss da eine sehr viel Steueren zahlen unter anderem nicht?

00:13:22: Es ist gut gemeint aber nicht gut gemacht.

00:13:25: Ja und da muss man sich natürlich eben auch setzt man vielleicht auch anreize dass man sagt dann zieht jemand in dieses Haus jemand der vielleicht gar nicht sonst rein ziehen würde weil er vielleicht dieses Haus nicht will oder da nicht wohnend oder ähnliches, aber er zieht dann da nur einen ummöglichst steuerfrei drin wohnen zu können.

00:13:44: Auch wenn das vielleicht gar nicht sonst in seinen Lebensentwurf passt einfach nur aus der Regelung okay, dann zahle ich da vielleicht keine Steuern und lege halt meinen Wohnsitz dahin.

00:13:52: Wobei, da müssen wir auch ganz klar sagen es reicht nicht zum Beispiel dass ich mich dort anmelde ist muss schon wirklich Der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen sein, also wirklich mein Hauptwohnsitz.

00:14:06: Kann ich sagen, das habe jetzt geerbt von den Eltern, das ist eigentlich ganz praktisch, es wird zu unserer Woche nennen und Feriendomizil, das reicht nicht für die Steuerbefreiung.

00:14:16: Und da kann's auch wenn man da versucht zum Mogeln, das kann sehr kritisch werden.

00:14:23: Wenn das Finanzamt darauf kommt denn dann reden wir über Steuerhinterziehung

00:14:27: Und da ist man natürlich dann auch gleich, wenn es irgendwie um eine Immobilie geht.

00:14:31: Natürlich auch in größeren Größenordnungen vor

00:14:33: dem Strafrichter.

00:14:34: Also da waren ich wirklich davor sich dazu denken das können wir ja irgendwie so leicht hinuntertrichsen wie was?

00:14:42: Nein, das sollte man auf keinen Fall

00:14:45: und das Wichtige ist ja da wirklich auch.

00:14:46: das muss dann wirklich auch zehn Jahre eingehalten werden.

00:14:49: also wenn man sich jetzt überlegt Das passt vielleicht jetzt gerade für mich Weiß man nicht, passt das in zehn Jahren oder in acht und ein halb Jahren?

00:14:55: Immer noch für mich ist es immer noch die richtige Lösung.

00:14:57: Daraus

00:14:58: ergibt sich auch nur für Ehegatten weil nur da gibt's diese Möglichkeit einen wichtiger Ratschlag.

00:15:04: gerade bei Ehegotten, bei denen es eine gewisse Altersdifferenz gibt und man daher eine gewissen Vermutung hat wer zunächst ableben wird ist es schon sehr zu überlegen ob nicht schon zur Lebzeiten der eine an den anderen überträgt dann halt keinerlei Behaltensfrist mehr gilt.

00:15:25: Das heißt, wenn ich zu Lebzeiten meinem Ehegarten das selbst genutzte Familienheim schon schenke, da kann ich übrigens auch alle Sicherungsmechanismen vorbehalten.

00:15:35: Niesbrauch oder Rückforderungsrecht für den Fall?

00:15:38: Dass der Betreffende doch vor mir verstirbt und kriege ich steuerfrei zurück, weil ich habe ein Rückforderungerecht.

00:15:42: Ich erbs nicht zurück sondern ich kriegs steuerfreizurück.

00:15:45: Rückforderungen recht für den fall dass wir uns scheiden lassen.

00:15:48: Alle Absicherungsmechnismen sind möglich völlig unproblematisch steuerlich.

00:15:53: Aber der große Vorteil ist, wenn dann meine Frau beispielsweise sagt ich habe jetzt das Haus geerbt eigentlich ein Jahr lang vielleicht noch zwei Jahre aber dann wird es mir zu groß.

00:16:04: Ich möchte mich dann verändern.

00:16:06: Ist das kein Problem?

00:16:07: Keine behaltensfrist keine zehn jahresfrist anders als im erbfall.

00:16:12: Das bringt viele Ehegarten dazu dass sie sagen Wo's passt.

00:16:17: gehen wir schon zur lebtzeit und zum notar um die Übertragung durchzuführen und dieser formale Deiten-zehnjährigen Beobachtungsfrist zu entgehen.

00:16:26: Da muss man natürlich auch wieder sagen, das ist auch wieder was wir vorher ja schon hatten eine Differenzierung wo man sagen muss Ist es wirklich des Sachgerechte dass man sagt wenn ich das einen Monat vor meinem Tod verschenke dann habe ich keine zehn Jahre behaltensfrist.

00:16:41: und wenn ich's ein monat oder nicht verschenken und dann verstärbe und dann vererbe Dann hab' ich plötzlich diese Behaltensfristen

00:16:49: überall in unserem Erbschaftssteuerrecht.

00:16:51: Das muss man ganz klar sagen, eine Totalreform mit geringeren Steuersätzen aber dafür dieser ganze Wildwuchs von Steuerbefreiungsvorschriften die nur ins Nirvana führen sollte beseitigt werden.

00:17:06: und stattdessen geringere Steuersätze und vor allem auch immer diese Behaltensfristen.

00:17:11: Und diese Überwachung durch das Finanzamt, wir kommen da in einen Steuerüberwachungsstaat rein.

00:17:17: Das stört nicht nur mich sondern viele die sich näher damit beschäftigen auch ganz extrem.

00:17:24: Wir haben ja jetzt Vorschläge über einen sogenannten lebensfrei Betrag, Wirklich auch für Verfassungswidrighalte, weil der Bürger wird da in ein Korsett gezwungen und lebenslang vom Finanzamt überwacht.

00:17:40: Was hast du?

00:17:41: Wann jemanden geschenkt wo und wohin ohne Ende bis an sein Lebensende?

00:17:46: stehst Du dann unter staatlicher Kontrolle und Überwachung?

00:17:50: das kann doch nicht sein.

00:17:51: nein Steuerrecht soll vernünftige Erträge für den Staat bringen.

00:17:55: Steuerrechts soll gerecht belasten, maßvoll aber auch.

00:18:01: Und das wäre mit durchaus Freibeträgen – auch damit wir kleinen Fälle rausnehmen – mit freibetragen und moderaten Steuersätzen zur Gewährleistung.

00:18:11: Aber danach schaut es leider Gottes Gesetzgeberisch überhaupt nicht aus.

00:18:15: Und deswegen gilt das was tat sie der Bundesfinanzhof mal vor Jahrzehnten geschrieben hat in einem Urteil steuersparen ist ein Bürgerrecht.

00:18:24: Wenn man eben die Möglichkeit hat, sich in diese Steuerbefreiung zu flüchten dann sollte man das natürlich nützen und muss sich aber oft beraten lassen weil es ist nicht so ganz einfach.

00:18:36: Gut!

00:18:36: Ganz vielen herzlichen Dank Ihnen für Ihre Einblicke.

00:18:40: und dann sage ich herzliche Dank und bis zum nächsten Mal.

00:18:44: Ich freue mich schon drauf.

00:18:45: Einen herzlichem Gruß.

00:18:46: Danke wieder!

00:18:47: Wieder hören.

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